AGB & Formulare
Hilfestellungen und
Auftragsformulare zum Download:
Auf dieser Seite finden Sie die von uns zusammengestellten Formulare mit einer kleinen Beschreibungen und ein Ablaufplan für den/die nächste Angehörige/n.
Aufgabenliste
Auftragsformular, Preisliste und AGB
Zahlungsvereinbarung und Lastschrift
Sozialbestattung
Aufgabenliste
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufgabenliste
Wir haben Ihnen eine Aufgabenliste zusammengestellt, damit Sie im Trauerfall einen kleinen Leitfaden für die Formalitäten bekommen. Diese Liste finden Sie auch direkt zum Lesen am Ende der Seite.
Checkliste.pdf [25 KB]
Auftragsformular, Preisliste und AGB
Die folgenden Unterlagen bestehen aus dem Auftrag zu einer Seebestattung mit Vollmacht, der entsprechenden Preisliste und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostseebestattungen.
- Auftragsformular (Bestattungsvollmacht, Preisliste und AGB)
Auftrag_Ostseebestattung.pdf [108 KB]
- Preisliste
Preisliste-Ostseebestattung08.pdf [39 KB]
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB_Ostseebestattungen.pdf [25 KB]
Zahlungsvereinbarung und Lastschrift
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschrift) gewähren wir ein Rabatt von 15,00 Euro. Wir bieten zu unseren Bestattungsvarianten, eine Drei-Raten-Zahlungsvereinbarung an. Die Ratenvereinbarung ist Service unseres Bestattungsunternehmen, der nicht als Kredit bei einer Bank oder der Schufa gemeldet wird.
- Zahlungsvereinbarung
Zahlungsvereinbarung.pdf [21 KB]
- Lastschriftformular
Lastschriftauftrag.pdf [21 KB]
Sozialbestattung
Die folgenden Unterlagen bestehen aus dem Auftrag zu einer Seebestattung mit Vollmacht, der entsprechenden Preisliste und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostseebestattungen. Antragsformular für die Übernahme von Bestattungskosten durch das Amt/Gemeinde nach § 74 SGB XII.
- Auftragsformular (beinhaltet die Bestattungsvollmacht, die Preisliste, und die AGB)
Auftrag_Ostseebestattung.pdf [108 KB]
- Bestattungsvollmacht
Vollmacht.pdf [20 KB]
- Preislist
Preisliste-Ostseebestattung08.pdf [39 KB]
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB_Ostseebestattungen.pdf [25 KB]
Antrag auf Erstattung von Bestattungskosten durch das Amt (einschließlich Merkblatt)
Kostenuebernahme_Amt.pdf [131 KB]
Aufgabenliste
Als nächster Angehörige eines Verstorbenen haben Sie neben der Trauer und dem Verlust noch die Aufgabe, die sich durch das Landesbestattungsgesetz ergibt, die Formalien und die Bestattung zu organisieren. Wir versuchen Ihnen mit einer kleinen Erledigungsliste zu helfen.
1. Todesfall zu Hause: (Haus-) Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt!
2. Egal, ob Sie ein Bestattungsunternehmen mit den Formalitäten beauftragen oder nicht:
Folgende orginal Unterlagen des Verstorbenen sind unverzichtbar:
- Personalausweis und /oder Reisepass
- Totenschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versichertenkarte, Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbegeld-/Unfallversicherung
- Post-/Bankvollmachten über den Tod hinaus
- Mitteilung der letzten Rentenanpassung
3. Folgende Formalitäten sind zu erledigen:
- Abmeldung der/des Verstorbenen bei der zuständigen Meldestelle
- ggf. Abholung von Dokumenten aus Krankenhäusern und Heimen
- Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt
- Besorgung von fehlenden Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunde
- Benachrichtigung von Bekannten, Verwandten, Arbeitgeber ...
- Abmeldung von Zeitschriftenabonnements
- Kündigung von Gas, Strom, Telefon, GEZ, Miet- und Pachtverträge, Dauer- und Abbuchungsaufträge, Versicherungen
- ggf. Hauhaltsauflösung veranlassen
4. Zu organisieren sind:
- Überführung des Leichnams
- Art der Bestattung
- Trauerfeier
- Beantragung von Sterbegeldern und Beihilfen bei Krankenkassen, Versicherungen
- Nur für Witwen/Witwer: Beantragung der Vorschusszahlung aus laufender Rente
- Finanzierung der mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden sind die vertragsgegenständigen Geschäftsbedingungen der Bestattungsdienstleistung Ostseebestattungen (Ostseebestattungen ist eine Dienstleistung der GDS Gesellschaft für Dienstleistungen und Soziales mbH, Pinnaubogen 121 in 25482 Appen).Gegenstand
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ostseebestattungen
und dem Auftraggeber, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Ostseebestattungen hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.
Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz von Ostseebestattungen in Hamburg. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Ostseebestattungen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Ostseebestattungen als vereinbart.
Bezahlung
- Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Auftragserteilung zu
zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung
(Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.
- Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit
erfolgter Bezahlung.
- Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet;
ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Ostseebestattungen
können 5,00 € berechnet werden.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den
der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Ostseebestattungen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen,
sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Ostseebestattungen nicht zu vertreten ist, jedoch
unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf Ostseebestattungen
eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei
denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Die Regelungen in Punkt 5 und 6 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder
nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
- Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Ostseebestattungen nach dem jeweiligen
Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Ostseebestattungen
zur Folge.
- Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen
und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt Ostseebestattungen
ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
- Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder
teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Ostseebestattungen
unverzüglich nachzuzahlen.
Haftung
- Ostseebestattungen haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Ostseebestattungen beruhen. Soweit Ostseebestattungen
keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die
Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung
ausgeschlossen.
- Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber
diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für
Ansprüche gegen Ostseebestattungen ein Jahr.
- Ostseebestattungen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen
Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser
eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf
das Ostseebestattungen einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
- Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. Ostseebestattungen handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Kündigung
- Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Ostseebestattungen erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.
Sonstiges
- Ostseebestattungen ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen, und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen
festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.
- Ostseebestattungen ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen mit derDurchführung des Auftrages zu beauftragen.
- In allen Rechtsangelegenheiten mit Ostseebestattungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen
bestehen.
Hamburg,01. August 2008



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