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GDS Bestattungen

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GDS Bestattungen
Pinnaubogen 121
25482 Appen

EMail : info@ostseebestattungen.com
icon internet: www.ostseebestattungen.com

News Neuigkeiten

Neues Urteil zum Thema Bestattungskosten:

Sind mehrere Angehörige (hier: Geschwister) gleichrangig bestattungspflichtig, kann die Bestattungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens die vollen Kosten von nur einem der Bestattungspflichtigen verlangen und diesen im übrigen auf dessen Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Pflichtigen verweisen. Eine Verpfichtung der Behörde, alle Bestattungspflichtigen nur anteilig zur Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.
(VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.11.2007 z. Az. 1 S 1471/07)

AGB & Formulare

Hilfestellungen und
Auftragsformulare zum Download:

Auf dieser Seite finden Sie die von uns zusammengestellten Formulare mit einer kleinen Beschreibungen und ein Ablaufplan für den/die nächste Angehörige/n.

Link Aufgabenliste
Link Auftragsformular, Preisliste und AGB
Link Zahlungsvereinbarung und Lastschrift
Link Sozialbestattung
Link Aufgabenliste
Link Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufgabenliste

Wir haben Ihnen eine Aufgabenliste zusammengestellt, damit Sie im Trauerfall einen kleinen Leitfaden für die Formalitäten bekommen.  Diese Liste finden Sie auch direkt zum Lesen am Ende der Seite.

  1. PDF Checkliste.pdf [25 KB]

Auftragsformular, Preisliste und AGB

Die folgenden Unterlagen bestehen aus dem Auftrag zu einer Seebestattung mit Vollmacht, der entsprechenden Preisliste und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostseebestattungen.

  1. Auftragsformular (Bestattungsvollmacht, Preisliste und AGB)
    PDF Auftrag_Ostseebestattung.pdf [108 KB]

  2. Preisliste
    PDF Preisliste-Ostseebestattung08.pdf [39 KB]

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    PDF AGB_Ostseebestattungen.pdf [25 KB]
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Zahlungsvereinbarung und Lastschrift

Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschrift) gewähren wir ein Rabatt von 15,00 Euro. Wir bieten zu unseren Bestattungsvarianten, eine Drei-Raten-Zahlungsvereinbarung an. Die Ratenvereinbarung ist Service unseres Bestattungsunternehmen, der nicht als Kredit bei einer Bank oder der Schufa gemeldet wird.

  1. Zahlungsvereinbarung
    PDF Zahlungsvereinbarung.pdf [21 KB]

  2. Lastschriftformular
    PDF Lastschriftauftrag.pdf [21 KB]
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Sozialbestattung

Die folgenden Unterlagen bestehen aus dem Auftrag zu einer Seebestattung mit Vollmacht, der entsprechenden Preisliste und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostseebestattungen. Antragsformular für die Übernahme von Bestattungskosten durch das Amt/Gemeinde nach § 74 SGB XII.

  1. Auftragsformular (beinhaltet die Bestattungsvollmacht, die Preisliste, und die AGB)
    PDF Auftrag_Ostseebestattung.pdf [108 KB]

  2. Bestattungsvollmacht
    PDF Vollmacht.pdf [20 KB]

  3. Preislist
    PDF Preisliste-Ostseebestattung08.pdf [39 KB]

  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    PDF AGB_Ostseebestattungen.pdf [25 KB]

Antrag auf Erstattung von Bestattungskosten durch das Amt (einschließlich Merkblatt)

  1. PDF Kostenuebernahme_Amt.pdf [131 KB]
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Aufgabenliste

Als nächster Angehörige eines Verstorbenen haben Sie neben der Trauer und dem Verlust noch die Aufgabe, die sich durch das Landesbestattungsgesetz ergibt, die Formalien und die Bestattung zu organisieren. Wir versuchen Ihnen mit einer kleinen Erledigungsliste zu helfen.

1. Todesfall zu Hause: (Haus-) Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt! 

2. Egal, ob Sie ein Bestattungsunternehmen mit den Formalitäten beauftragen oder nicht:

Folgende orginal Unterlagen des Verstorbenen sind unverzichtbar:

3. Folgende Formalitäten sind zu erledigen:

4. Zu organisieren sind:

  1. Überführung des Leichnams 
  2. Art der Bestattung
  3. Trauerfeier
  4. Beantragung von Sterbegeldern und Beihilfen bei Krankenkassen, Versicherungen
  5. Nur für Witwen/Witwer: Beantragung der Vorschusszahlung aus laufender Rente
  6. Finanzierung der mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden sind die vertragsgegenständigen Geschäftsbedingungen der Bestattungsdienstleistung Ostseebestattungen (Ostseebestattungen ist eine Dienstleistung der GDS Gesellschaft für Dienstleistungen und Soziales mbH, Pinnaubogen 121 in 25482 Appen).

Gegenstand

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ostseebestattungen und dem Auftraggeber, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Ostseebestattungen hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.

Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von Ostseebestattungen in Hamburg. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Ostseebestattungen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Ostseebestattungen als vereinbart.

Bezahlung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 14 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.

  2. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Bestattung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.

  3. Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Ostseebestattungen können 5,00 € berechnet werden.

  4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Ostseebestattungen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Ostseebestattungen nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf Ostseebestattungen eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

  5. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  6. Die Regelungen in Punkt 5 und 6 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

  7. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Ostseebestattungen nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Ostseebestattungen zur Folge.

  8. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt Ostseebestattungen ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

  9. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Ostseebestattungen unverzüglich nachzuzahlen.

Haftung

  1. Ostseebestattungen haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Ostseebestattungen beruhen. Soweit Ostseebestattungen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

  2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Ostseebestattungen ein Jahr.

  3. Ostseebestattungen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf das Ostseebestattungen einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.

  4. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. Ostseebestattungen handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Kündigung

  1. Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Ostseebestattungen erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

Sonstiges

  1. Ostseebestattungen ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen, und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.

  2. Ostseebestattungen ist berechtigt, ein anderes, Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen mit derDurchführung des Auftrages zu beauftragen.

  3. In allen Rechtsangelegenheiten mit Ostseebestattungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

Hamburg,01. August 2008

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